Service
Kosteninformation
Guter Rat ist nicht umsonst. Doch die Höhe von Anwaltshonoraren wird häufig überschätzt. Zudem lohnt es sich in der Regel, für einen Anwalt oder eine Anwältin Geld auszugeben. Wenn man durch anwaltlichen Rat einen aussichtslosen Prozess vermeiden kann, so liegt der Vorteil auf der Hand. Gewinnt man einen Prozess mit anwaltlicher Hilfe, so wird die gegnerische Partei in der Regel zur gesamten Kostenerstattung verpflichtet; und wer rechtsschutzversichert ist, dessen Kosten werden ohnehin von der Versicherung übernommen. Auch wer einen wichtigen Vertrag schließen will, sollte den Rat eines Rechtsanwalts einholen. Dies spart unter Umständen Kosten und Ärger und gibt die Sicherheit eines ausgewogenen Ergebnisses.
Die Abrechnung der anwaltlichen Vergütung erfolgt entweder nach dem Gesetz – dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) – oder aufgrund von Vereinbarungen. Solche Vergütungsvereinbarungen sind statt der gesetzlichen Gebühren immer möglich, es sind jedoch gewisse gesetzliche Vorgaben zu beachten (§ 49b Bundesrechtsanwaltsordnung, §§ 3a bis 4b RVG).
Beispielsweise ist die Vereinbarung eines Erfolgshonorars – von wenigen Ausnahmen abgesehen – nicht erlaubt. Eine Vergütungsvereinbarung in Textform muss abgeschlossen werden und darf nicht in der Anwaltsvollmacht enthalten sein. Zu beachten ist auch der Hinweis in der Vergütungsvereinbarung, dass im Falle des Unterliegens die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter oder die Staatskasse im Falle der Kostenerstattung regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung erstatten muss.
Weitergehende Information finden Sie auf der Internetpräsenz der Bundesrechtsanwalskammer:
https://www.brak.de/service/verbraucherinformationen/was-kostet-das/
Rechtschutz
Besteht ein Rechtsschutzversicherungsvertrag, sollten Sie uns gleich zu Beginn darüber informieren und die Versicherungspolice sowie den Text der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung zur Hand haben.
Ob Ihr Rechtschutzversicherer Kostenschutz zu gewähren hat oder nicht, hängt u.a. davon ab, dass ein Versicherungsfall im Sinne der konkret dem Versicherungsvertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen eingetreten ist. Die Frage, ob ein eintrittspflichtiger Versicherungsfall für den Rechtsschutzversicherer und den Versicherungsnehmer vorliegt, führt nicht selten zu Auseinandersetzungen zwischen den Parteien des Versicherungsvertrages.
Die sogenannte Deckungszusage, also die Erklärung der Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung, holt entweder der Versicherungsnehmer selbst ein oder er erteilt dem Rechtsanwalt einen entsprechenden Auftrag.
Wichtig:
Auch bei Rechtsschutzversicherungen gilt die freie Anwaltswahl. Empfiehlt die Rechtsschutzversicherung einen Rechtsanwalt, ist man keinesfalls daran gebunden, sondern kann immer den Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen. Dies sieht das Gesetz so vor.
Vollmachten
Hier können Sie sich unsere Vollmacht-Muster herunterladen: