RECHTSANWALTSKANZLEI

LARS KIRCH

RECHTSANWALT · FACHANWALT

Verkehrsrecht

Wir beraten und vertreten Sie durch ausgewiesene Fachanwaltsqualität im gesam¬ten Bereich des Verkehrsrechts.
Rechtsanwalt Kirch ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein, auf deren Website Sie viele hilfreiche Informationen finden.

a. Verkehrszivilrecht (Verkehrsunfallschadenregulierung)

Sie hatten einen Verkehrsunfall. Der Unfallgegner ist Ihnen z.B. hinten auf-gefahren, war natürlich ganz zerknirscht und hat seinen Versicherer gleich informiert, der sich schon einen Tag später mit Ihnen in Verbindung setzt.
Sie denken: Das läuft von ganz allein, wozu brauche ich einen Rechtsanwalt?

Tatsächlich sind Sie auf dem besten Wege, einige böse Überraschungen zu erleben. Dem Versicherer geht es nämlich allein darum, Sie davon abzuhalten, Ihren Rechtsanwalt zu beauftragen (und später einen unabhängigen Kfz-Sachver¬ständigen, ein unabhängiges Autohaus, ein unabhängiges Mietwagenunternehmen).
Deshalb: Melden Sie sich möglichst umgehend nach dem Unfall bei uns.

Alle Entscheidungen, die im Rahmen einer Verkehrsunfallschadenregulierung zu treffen sind, hängen maßgeblich von der Haftungsfrage ab bzw. von der Prognose, ob und in welchem Umfang vom Unfallgegner und seinem Kraftfahrt-Haftpflichtversicherer Schadenersatz durchgesetzt werden kann.

Wir wahren Ihre Interessen als Geschädigter eines Verkehrsunfalls,
Unsere Kanzlei vertritt aber auch Kraftfahrt-Haftpflichtversicherungen bei Unfall-prozessen im hiesigen Raum. Dies begründet unsere besondere Kompetenz in Schadenersatzprozessen. Wir sind mit beiden Seiten der Prozessvertretung bestens vertraut.

Tipps zum Verhalten nach einem Verkehrsunfall finden Sie auf der Website der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein:

https://www.verkehrsanwaelte.de/unfall/unfall-1×1/

Mit dem Unfallflyer im Handschuhfach sind Sie im Falle eines Falles bestens gerüstet – im In- und Ausland:

Hier kostenlos herunterladen!

b. Verkehrsstrafsachen

In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich. Wird im Rahmen eines Verkehrsunfalls ein strafrechtlicher Vorwurf erhoben, hat die Verteidigung erhebliche Auswirkungen auf Fragen der Haftung aus dem Verkehrsunfall sowie auf versicherungsrechtliche Folgen. Es kann dann ein Regress des eigenen Haftpflichtversicherers drohen. Auch die verwaltungsrechtlichen Fragen (Führerschein!) müssen beachtet werden.
Hier entscheiden die ersten Schritte häufig über den Ausgang der Folgeprobleme in der Unfallschadenregulierung bzw. der etwaigen Führerscheinangelegenheit.
Folgende Vorwürfe können im Raum stehen.

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
  • Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)
  • Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
  • Nötigung (§ 240 StGB)
  • Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
  • Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
  • Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB)
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
  • Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG)
  • Fahren ohne Versicherungsschutz
  • Entzug der Fahrerlaubnis / Fahrverbot

c. Verkehrsordnungswidrigkeiten / Bußgeldsachen

Sind Sie wieder einmal zu schnell gewesen und in eine Radarfalle geraten?

Auch hier gilt wieder: Gleich zum Rechtsanwalt!
Eine erfolgreiche Verteidigung im Bußgeldverfahren kann nur mit einem spezialisierten Rechtsanwalt / Fachanwalt für Verkehrsrecht gelingen.
Als Allererstes muss Akteneinsicht genommen werden; diese erhält nur Ihr Rechtsanwalt. Bis dahin gilt: „Schweigen ist Gold!“ oder „Ohne meinen Anwalt sage ich nichts“.

Wir kennen die Fehlerquellen, etwa der Geschwindigkeitsmessverfahren, Rotlicht¬überwachungen oder Abstandsmessungen. Wir erkennen formale Fehler der Behörden, die Bescheide unwirksam machen. Und wir kennen die Tricks, mit denen z.B. ein Fahrverbot / Führerscheinentzug noch abgewendet werden kann.

Um folgende Vorwürfe geht es meist.

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Rotlichtverstoß
  • Abstandsunterschreitung
  • Führen von Kfz unter Alkohol oder Drogen (§ 24a StVG)
  • Alkoholverbot für Fahranfänger (§ 24c StVG)
  • Handyverstöße

d. Verkehrsverwaltungsrecht (Führerschein, Punkte, MPU)

Wir beraten und vertreten Sie bei drohendem Fahrverbot oder Führerscheinentzug.

Rechtsanwalt Kirch ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein.

DAV_Verkehrsrecht

LARS-PETER KIRCH

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

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