Arbeitsrecht
In Fragen des Arbeitsrechts nimmt unsere Kanzlei sowohl die Interessen von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern wahr. Angesichts der Fülle an Gesetzesänderungen und neuer Rechtsprechung ist eine kompetente Beratung durch einen Fachanwalt unverzichtbar.
Ob es nun gilt, Verträge zu entwerfen, Fristen zu wahren oder ihre Rechte im Rahmen eines Betriebsübergangs wahrzunehmen – wir stehen Ihnen als Berater und Prozessvertreter zur Verfügung.
Im Rahmen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen kommt es für den Ausgang des Verfahrens oder die Höhe einer Abfindung nicht nur auf juristische Fach-kom¬petenz, sondern entscheidend auch auf jahrelange Verhandlungserfahrung an.
Unsere Leistungen umfassen u.a.
- Beratung und Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in allen arbeitsrechtlichen Bereichen
- Vertragsgestaltung bei Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Kündigungs- und Kündigungsschutzrecht
- Vertretung in Kündigungsschutzprozessen
- Durchsetzung aller arbeitsvertraglichen Ansprüche (z.B. Vergütung, Urlaub, Zeugnis)